Allgemeines zum Vormerksystem

Am 1. Juli 2005 ist das Vormerksystem (Maßnahmen gegen Risikolenkerinnen/Risikolenker) in Kraft getreten. Es kennt 13 risikobehaftete Vormerkdelikte. Daneben bleiben die sogenannten Führerscheinentzugsdelikte und Verwaltungsstrafen bestehen.

Betroffen von dem Vormerksystem sind alle Lenkerinnen/Lenker in Österreich, unabhängig von ihrem Wohnsitz.

Bei einer Begehung eines Vormerkdelikts ist Folgendes vorgesehen:

Die Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) ist in jedem Fall zu bezahlen, unabhängig davon, ob es zu einer Vormerkung, Maßnahme oder einem Entzug kommt.

Vormerkung

Bei der ersten Begehung eines Vormerkdelikts wird eine Vormerkung im Örtlichen Führerscheinregister für zwei Jahre gemacht. Nach Ablauf dieser Zeit wird, unabhängig von einer weiteren Vormerkung, diese nicht mehr berücksichtigt.

Mit 1. Jänner 2011 wurde der zweijährige Beobachtungszeitraum für den Fall, dass ein weiteres Vormerkdelikt begangen wird, auf drei Jahre ausgedehnt.

Maßnahme

Bei der zweiten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb von zwei Jahren ordnet die Behörde eine geeignete besondere Maßnahme an.

Kurse für die sogenannten Maßnahmen werden beispielsweise von folgenden Institutionen angeboten:

ACHTUNG

Wird der Aufforderung zur Teilnahme an einer besonderen Maßnahme nicht nachgekommen, wird der Führerschein bis zur Befolgung der Anordnung entzogen.

Die Teilnahmekosten trägt die Führerscheinbesitzerin/der Führerscheinbesitzer.

Entzug

Bei der dritten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb von zwei Jahren wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.

Für ausländische Lenkerinnen/Lenker wird beim dritten Vormerkdelikt ein Fahrverbot in Österreich verhängt.

ACHTUNG

Wird innerhalb dieser zwei Jahre (bei bestehender Vormerkung) ein Führerscheinentzugsdelikt begangen, verlängert sich die gesetzlich vorgesehene Entziehungsdauer für jede im Register enthaltene Vormerkung um zwei Wochen.

Rechtsgrundlagen

Stand: 23.01.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
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Quelle: HELP.gv.at

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