Übungsfahrten – Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A

Übungsfahrten können im Rahmen der "Ausbildung nach § 122 KFG für alle Klassen außer A" als Teil der Führerscheinausbildung mit einer berechtigten Begleitperson im privaten Rahmen durchgeführt werden. Die übrige Ausbildung ist verpflichtend in einer Fahrschule zu absolvieren.

Ablauf der Ausbildung nach § 122 KFG:

Stand: 23.01.2012
Hinweis .
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
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Quelle: HELP.gv.at

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