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Das Übungsfahrzeug muss keine bestimmten Kriterien erfüllen, um damit Übungsfahrten durchführen zu können.
Wenn das Übungsfahrzeug nicht auf die Bewerberin/den Bewerber oder eine Begleitperson zugelassen ist, muss die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer des Kfz eine schriftliche Zustimmung geben, dass dieses für Übungs- und Prüfungsfahrten verwendet werden darf.
Vorne und hinten am Fahrzeug:
L-Schilder sind u.a. in der Fahrschule erhältlich.
Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.
Quelle: HELP.gv.at
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