Übungsfahrten – Ausstattung des Übungsfahrzeugs

Das Übungsfahrzeug muss keine bestimmten Kriterien erfüllen, um damit Übungsfahrten durchführen zu können.

Wenn das Übungsfahrzeug nicht auf die Bewerberin/den Bewerber oder eine Begleitperson zugelassen ist, muss die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer des Kfz eine schriftliche Zustimmung geben, dass dieses für Übungs- und Prüfungsfahrten verwendet werden darf.

Kennzeichnung für Übungsfahrten:

Vorne und hinten am Fahrzeug:

  • Hellblaue Tafel mit weißer Aufschrift "L" und
  • Tafel mit der Aufschrift "Übungsfahrt"
TIPP

L-Schilder sind u.a. in der Fahrschule erhältlich.

Verwendung des Kfz als Prüfungsfahrzeug für die Klasse B:

Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

Formulare/Online-Amtswege

HELP bietet Ihnen das Formular Zustimmungserklärung für Übungs-/Ausbildungs-/Prüfungsfahrten zum Download an.

Stand: 01.03.2013
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

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