Übungsfahrten – Anmeldung zur Fahrprüfung

Allgemeine Informationen

Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der praktische Teil kann frühestens mit Erreichen des für die jeweilige Klasse erforderlichen Mindestalters abgelegt werden.

Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

Voraussetzungen

  • Verkehrszuverlässigkeit (wird von der Behörde geprüft)
  • Absolvierung aller notwendiger Schulungen in der Fahrschule
  • Übungsfahrten von mindestens 1.000 km mit einer Begleitperson
  • Erreichen des jeweiligen Mindestalters
  • Gültiges ärztliches Gutachten

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Die praktische Fahrprüfung wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit dem Schulfahrzeug einer Fahrschule oder mit dem privaten Übungsfahrzeug gemacht werden. Bei der Prüfung muss auch die Begleitperson anwesend sein.

ACHTUNG
Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.
Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.
HINWEIS
Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L"-Schild) des Fahrzeugs.

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrtenprotokolle
  • Bestätigungen der Fahrschule über die durchgeführten Schulungen (Beobachtungsfahrt sowie Perfektionsschulung und Prüfungsvorbereitung)

Rechtsgrundlagen

Führerscheingesetz (FSG)

Stand: 01.03.2013
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

Logo HELP.gv.at